Zertifikate und Berechtigunge

Die durch das Amt für Technische Überwachung erteilten Berechtigungen

Der Betrieb besitzt folgende durch das Amt für Technische Überwachung erteilte Berechtigungen:

  • zur Montage von Dampf- und Wasserkesseln
  • zu Reparaturen von Dampf- und Wasserkesseln, stationären Druckbehältern, unter Druck stehenden und druckfreien Behältern für giftige und ätzende Stoffe, unter Druck stehenden und druckfreien Behältern für entzündbare flüssige Stoffe
  • zur Herstellung von stationären Druckbehältern, unter Druck stehenden und drucklosen Behältern für giftige und ätzende Stoffe, unter Druck stehenden und drucklosen Behältern für entzündbare flüssige Stoffe
  • zur Montage von Portalkränen, mobilen und feststehenden Drehkränen, Flaschenzügen, Winden und Elementen der Hebewerke
  • zur Reparaturen von Portalkränen, mobilen und feststehenden Drehkränen, Flaschenzügen, Winden, Elementen der Hebewerke
  • zur Herstellung von Hebewerken

Die durch das Zentrallabor für Technische Überwachung [poln. CLDT] erteilten Berechtigungen

Die Berechtigung Stufe II für das „Labor für Festigkeit und zerstörungsfreie Prüfungen” für die Übereinstimmung mit den Kriterien der Norm PN-EN ISO/IEC 17025:2005.  Die Anerkennung der Kompetenzen betrifft die Durchführung von Prüfungen im Tätigkeitsbereich der technischen Überwachung, d.h.

  • Röngendurchstrahlungsprüfungen
  • Ultraschallprüfungen der Hüttenerzeugnisse
  • Ultraschallprüfungen der Schweißnähte
  • Eindringprüfungen
  • Magnetpulverprüfungen
  • Dichtheitsprüfungen – Wasserdruckprobe
  • Dickenmessungen mit einem Ultraschalldickenmesser
  • statischer Biegeversuch der Schweißnähte
  • statischer Zugversuch der Schweißnähte
  • Sichtprüfungen

Zertifikat des Qualitätssystems Nr. 165/SZJ/2004 erfüllt die Anforderungen der Norm PN-EN ISO 9001:2001 in folgenden Bereichen:

  • Werkstattproduktion von Metallerzeugnissen
  • Instandhaltung in Produktionsbetrieben
  • Reparatur von Maschinen und Vorrichtungen sowie Instandsetzung von Gebäuden
  • Technische Überprüfung von PKWs und LKWs
  • Ausführung von Investitionsarbeiten.

TÜV-Berechtigungen

Die Bescheinigung Klasse D über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN 18800-7:2002-09.

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